Personalpolitik
Internationale Rahmenvereinbarung
zwischen Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co KG 90562 Heroldsberg und der IG Metall / Internationaler Bund der Bau und Holzarbeiter (IBBH).

Das Unternehmen Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG (Schwan-STABILO) mit Sitz in Heroldsberg, Deutschland, ist ein international führender Schreib-, Zeichengeräte-, Malgeräte und Kosmetikhersteller. Schwan Stabilo ist in 14 Ländern mit Produktionsstandorten und Vertriebsunternehmen vertreten (siehe Anlage).

Der Internationale Bund der Bau und Holzarbeiter (IBBH) ist die führende globale Gewerkschaftsorganisation zum Schutz der Arbeitnehmer in der Bau- und Baumaterialienindustrie, Holz- und Forstwirtschaft und verwandten Wirtschaftszweigen. Der IBBH vereint etwa 10,5 Millionen Gewerkschaftsmitglieder in 278 Gewerkschaften aus 125 Ländern.

Schwan-STABILO stellt sich der sozialen und ethischen Verantwortung, die sich aus der Globalisierung des Unternehmens und seiner Märkte ergibt. Deshalb verpflichtet sich Schwan-STABILO in seinen Hersteller- und Vertriebsunternehmen weltweit die Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einzuhalten. Die vier Hauptziele oder Grundprinzipien der (IAO) - Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung von Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie Vereinigungsfreiheit und das das Recht auf Kollektivverhandlungen - sind auch für Schwan-STABILO wichtige Teile des eigenen Wertegerüstes. Durch die Einhaltung weltweiter gleicher Sozialstandards fördert Schwan STABILO die Achtung der Grundprinzipien menschlichen Zusammenlebens und Arbeitens und damit der Sicherung des Friedens durch soziale Gerechtigkeit.

Schwan-STABILO verpflichtet sich in den folgenden Durchführungsgrundsätzen in seinen Hersteller- und Vertriebsunternehmen insbesondere die Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wie die IAO Kernarbeitsnormen 29,87,98,100,105,111,135,138,143,155,182 in diesem Abkommen einzuhalten. Diese Vereinbarung wird an allen Standorten in den jeweiligen Sprachen der Mitarbeiter bekannt gemacht.
  1. Freiwillige Beschäftigung
    Es darf keine Zwangsarbeit geben (IAO-Übereinkommen Nr. 29 und 105). Arbeitnehmer/innen dürfen nicht gezwungen werden, eine "Kaution" zu hinterlegen oder Identitätspapiere beim Arbeitgeber abzugeben.

  2. Keine Diskriminierung bei der Beschäftigung
    Chancengleichheit und Gleichbehandlung wird gewährleistet, ungeachtet der ethnischen und sozialen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der Nationalität oder anderer Unterscheidungsmerkmale (IAO-Übereinkommen Nr. 100 und 111).

  3. Keine Kinderarbeit
    Es darf nicht auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Es werden nur Arbeitnehmer/innen eingestellt, die älter als 15 Jahre sind oder das Pflichtschulalter überschritten haben (IAO-Übereinkommen Nr. 138). Kinder unter 18 Jahren dürfen keine Arbeiten ausführen, die auf Grund ihrer Natur oder den Umständen, unter denen diese ausgeführt werden, der Gesundheit, Sicherheit oder Moral der Kinder schaden (IAO-Übereinkommen Nr. 182).

  4. Achtung des Rechts der Vereinigungsfreiheit und des Rechtes auf Tarifverhandlungen
    Das Recht aller Beschäftigten, kollektive Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen, wird anerkannt (IAO-Übereinkommen Nr. 87 und 98). Schwan-STABILO und die jeweiligen Arbeitnehmervertretungen arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Auch bei strittigen Auseinandersetzungen bleibt es das Ziel, eine tragfähige Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und haben Zugang zu allen Arbeitsplätzen, wie dies die Ausübung ihrer Vertretungsfunktion erfordert (IAO-Übereinkommen Nr. 135 und Empfehlung Nr. 143).

  5. Zahlung ausreichender Löhne
    Löhne und andere Leistungen für eine normale Arbeitswoche müssen mindestens den gesetzlichen oder den für die Industrie geltenden Mindeststandards entsprechen. Alle Arbeitnehmer/innen erhalten in ihrer Sprache schriftliche und verständliche Informationen über ihren Lohn vor Arbeitsaufnahme und eine schriftliche Aufschlüsselung ihres Lohns.

  6. Keine überlangen Arbeitszeiten
    Die Arbeitszeit ist im Einklang mit den geltenden Gesetzen oder nationalen Tarifverträgen für jede Branche festzulegen.

  7. Arbeitssicherheit und anständige Arbeitsbedingungen
    Eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung wird gewährleistet und optimale Gesundheits- und Sicherheitspraktiken werden gefördert unter Berücksichtigung des aktuellen Wissenstandes der Industriebranche und etwaiger spezifischer Gefahren. Körperliche Misshandlung, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

  8. Beschäftigungsbedingungen werden festgelegt
    Die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer/innen hinsichtlich der nationalen Arbeitsgesetzgebung und der Regelungen zum sozialen Schutz auf der Grundlage eines regulären Beschäftigungsverhältnisses werden eingehalten. Neben den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einzuhalten, die mindestens den Erfordernissen von vereinbarten Tarifverträgen und/oder der nationalen Gesetzgebung entsprechen.

Einbeziehung von Zulieferern
Schwan-STABILO erwartet von seinen Zulieferern, vergleichbare Grundsätze anzuwenden, und sieht darin eine Basis für dauerhafte Geschäftsbeziehungen.

Monitoring
Ein Ausschuss (Monitoring Committee) überwacht die Umsetzung der Vereinbarung. Das Monitoring Committee setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Schwan STABILO Geschäftsführung, des Betriebsrats, der IG Metall und des IBBH. Die Kosten des Monitoring werden von Schwan-STABILO getragen.
Der Ausschuss trifft sich jährlich und führt mindestens alle 2 Jahre ein Monitoring an den Orten der Hersteller- und Vertriebsfirmen unter Einbeziehung der lokalen Gewerkschaften durch. Die Beteiligten erhalten alle zur Durchführung ihres Mandats notwendigen Informationen.

Wenn Hersteller- und Vertriebsfirmen die oben erwähnten Grundsätze nicht einhalten, wird das Monitoring Committee den Sachverhalt prüfen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.