HINWEISGEBER-SYSTEM

Wir müssen alle aufmerksam sein

Unser klares Bekenntnis zur konsequenten Einhaltung von Menschenrechten, Gesetzen, Regeln, umweltrechtlichen Themen und internen Vorgaben beinhaltet die Bereitschaft, Fehlverhalten vorzubeugen und zu ahnden.

Dies schließt ausdrücklich mit ein, dass wir offen sind für Hinweise auf wirtschaftskriminelle Handlungen, schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen und sonstige grobe Regel- und Rechtsverstöße, die unmittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwan-STABILO Gruppe oder deren Lieferanten stehen.

Welche konkreten Themen sollten gemeldet werden?

Hinweise können über folgende Kommunikationswege abgegeben werden:

  

Elektronisch und anonym: das externe Hinweisgebersystem FS-PP BKMS® SYSTEM
Hinweisgeberschutz im Netz

Über unser elektronisches Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, völlig anonym Hinweise zu Fehlverhalten abzugeben. Dieser Weg kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Identität schützen, aber trotzdem auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten hinweisen möchten.

Verfahrensordnung